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gasthof@feichthub.at

AGB`s FÜR VERANSTALTUNGEN

Allgemeines
1.    Diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen – in weiterer Folge kurz „AGB“ – geltend für sämtlicheRechtsgeschäfte zwischen der Feichthub Event- und Gastronomie GmbH, 4542Nußbach, Feichthubstr. 4, – in weiterer Folge kurz „Gasthof“ – und demjeweiligen Vertragspartner – in weiterer Folge kurz „Kunde“ – welche dieErbringung von Gastronomieservices im weitesten Sinne (z.B. Firmenfeiern,Hochzeiten, Live Cooking, Firstfeiern, Präsentationen, Weihnachtsfeiern, Messeevents,etc.) zum Gegenstand haben.
2.    Der Gasthof schließtsämtliche Rechtsgeschäfte, welche in den obigen Bereich fallen, ausschließlichauf Grundlage dieser AGBs ab. Entgegenstehende oder ergänzende AGBs des Kundenwerden selbst bei Kenntnis des Gasthofs nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3.    Sofern einzelneBestimmungen der AGBs unwirksam sind, berührt dies in keinster Weise dieVerbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. Bei Unwirksamkeit ist die jeweiligeBestimmung durch eine wirksame und vor allem auf den Vertragszweck bezogeneBestimmung zu ersetzen.
II.            Vertragsabschluss
1.    Die vom Gasthofangeführten Getränke-, Fingerfood- sowie Speisenkarten stellen lediglich vom Gasthofempfohlene Speisen bzw. Speisekombinationen dar. Der Kunde hat die Möglichkeitdurch Bekanntgabe der Eckdaten der Veranstaltung ein unverbindliches Angebotdes Gasthofs zu erhalten. Das vom Gasthof zu erstellende Angebot bedarfdetaillierter Informationen des Kunden wie z.B. über die Anzahl der zuverköstigenden Personen, der Speisenabfolge, des Zeitplans und der Dauer derVeranstaltung, Besonderheiten wie z.B. hoher Männeranteil, hoherVegetarieranteil etc. Als verbindlich für den Gasthof ist jene Anzahl vonGästen, die der Kunde bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlichbekannt gibt.
2.    Für die Vertragsannahmewird vom Gasthof ausschließlich eine schriftliche Erklärung des Kunden durchGegenzeichnung des Anbots des Gasthofs oder ausdrücklicher schriftlicherErklärung per Post oder Email akzeptiert. Der Gasthof ist für 14 Tage an seinjeweiliges Angebot gebunden.
III.           Preis
1.    Sämtliche Preiseverstehen sich ohne ausdrückliche gegenteilige Bezeichnung als Nettopreisezuzüglich gesetzlicher Abgaben und Steuern und geltend ausschließlich für den Fall, dass das gesamte Angebot des Gasthofs Vertragsgegenstand ist. Der imAngebot enthaltene Gesamtpreis stellt jedoch ausdrücklich eine Kostenschätzungauf Basis eines durchschnittlichen Getränkekonsums und der vom Kunden angegebenenGästeanzahl dar. Der Gesamtpreis der Getränke wird daher nach tatsächlichemVerbrauch verrechnet. Ausnahmen bilden „Getränkepauschalen“, welche imbeschriebenen Umfang, über die im Angebot angeführte zeitliche Basis angeboten wird. Darüber hinausgehende Konsumation wird nach tatsächlichem Verbrauchverrechnet. Festgehalten wird, dass sich die Preise für Getränke pro Einheitverstehen. Lediglich der Preis für die Verköstigung stellt eine Pauschale dar,die jedoch auf die vom Kunden angegebene Gästezahl beschränkt ist. Sollte diezu verköstigende Gästezahl die Angaben des Kunden überschreiten, dient dietatsächliche Gästezahl bei der Endabrechnung als Berechnungsgrundlage für dieVerköstigungspauschale. Nicht enthalten sind ebenfalls Kosten, die mit derNutzung bzw. Gestaltung des Veranstaltungsorts entstehen – gilt nur für außerHaus Lieferungen.
2.    Da bestimmte Lebensmittel saisonalen Lieferbeschränkungen unterliegen können, ist das unterfertigteAngebot des Gasthofs auf 3 Monate befristet und dieser berechtigt, die im Angebot aufgenommenen Preise zu erhöhen, wenn sich der Bezugspreis des Gasthofs um mindestens 20 % ausgehend von dem Angebotspreis zugrundeliegenden Bezugspreis erhöht. Sollten sich die Lebensmittelpreise unnatürlich der normalen jährlichen Steigerung erhöhnen, so behält sich der Gasthof das Recht für ein aussernatürliche Anpassung des Speisen- Getränkepreises.
3.    Für sämtliche Leistungen, die über die im Angebot angeführten Leistungen hinausgehen, geltendie im Angebot angeführten Preise als vereinbart.
4.    Eine eventuell von derVeranstaltungslocation verrechnete Cateringabgabe wird eins zu eins an denKunden weiterverrechnet – gilt nur für außer Haus Lieferungen.
5.    Die Fälligkeit des Entgelts wird vereinbart wie folgt:
a.     € 2498.- inkl. Mwst nach schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden – eine Anzahlungsrechnung wird hier per Mail übermittelt.
b.     100 % des Gesamtbetragsbinnen 10 Tagen nach Erhalt der Endabrechnung netto ohne Skontoabzug;
An Verzugszinsen werden10 % p.a. sowie pro Mahnschreiben ein Kostenbeitrag von EUR 10,00 vereinbart.
6. Die im Angebot angeführten Preise basieren auf dem vom Kunden angefragten Veranstaltungsumfang.  Bei Reduktion der geplanten Personenanzahl größer 20% oder bei Reduktion der Gesamtlieferleistung größer 20 % behält sich der Gasthof vor, die Preise der Einzelpositionen nach obenhin anzupassen.
IV.           Gewährleistung
1.    Der Gasthof steht fürdie Qualität bzw. Quantität seiner vertraglichen Leistungen im Rahmen dergesetzlichen Gewährleistung ein.
2.    Der Kunde verpflichtetsich daher, die vom Gasthof erbrachte Leistung, insbesondere die geliefertenSpeisen, sofort zu überprüfen bzw. von Dritten überprüfen zu lassen, damit imFalle eines Mangels der Gasthof die Möglichkeit der Verbesserung bzw.Nachlieferung hat. Jeder erkennbare Mangel ist dem Gasthof ohne Verzug bekanntzu geben. Die Möglichkeit der Preisminderung bzw. Rücktritt vom Vertragaufgrund eines Mangels wird vom Gasthof nur dann akzeptiert, wenn der Mangel wesentlichwar und eine Verbesserung bzw. Nachlieferung aus zeitlichen oder organisatorischenGründen nicht mehr möglich und der Mangel unverzüglich angezeigt wurde.Gleiches gilt beim vom Gasthof zur Verfügung gestellten Personal.
3.    Sofern die Erbringungder vertraglichen Leistung aufgrund von quantitativen oder qualitativenEngpässen nicht möglich ist und dies vom Gasthof nicht grob verschuldet wurde,hat dieser die Möglichkeit, dem Kunden nachweislich eine unter Berücksichtigungder Speisenwahl und –reihenfolge gleichwertige Alternative zu liefern. Ist derKunde Konsument und erteilt dieser dazu seine Zustimmung nicht, hat der Gasthofdas Wahlrecht, den Vertrag unter Anrechnungder Minderleistung zu erfüllen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Für den Falldes Rücktritts haftet der Gasthof nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
V.            Rücktritt
Für den Fall der Vertragsstornierung durch den Kunden verpflichtet sich dieser, eine pauschale Stornogebühr in der Höhe der Raummiete (mindestes jedoch € 2.498.-) binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung an den Gasthof zu bezahlen.
Die Gebühr ist in jedem Fall fällig unabhänigig des Grundes (Stornierung, Undurchführbarkeit, Höhere Gewalt etc.).
Verschiebungen sind nach Absprache mit dem Gasthof und dessen Zustimmung kostenlos (zB wegen Corona Verordnung) oder gegen Aufpreis möglich.
Für die Gastzimmier und Suitengelten die allgemeinen Stornobedingungen der Zimmer.
VI.           Sonstiges
1.    Als Gerichtsstand gilt das jeweilszuständige Gericht der Stadt Steyr für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragunter Anwendung österreichischem Recht als vereinbart.
2.    Der Kunde ist nicht berechtigt, mitForderungen gegenüber dem Gasthof aufzurechnen, es sei denn, der Kunde istKonsument und die Forderung ist gerichtlich festgestellt, vom Gasthof anerkanntoder steht im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Gasthofs.Gleiches gilt für den Fall der Insolvenz durch den Gasthof.

 

AGB`s FÜR ZIMMER

Allgemeines1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – in weiterer Folge kurz „AGB“ – geltend für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Feichthub Event- und Gastronomie GmbH, 4542Nußbach, Feichthubstr. 4, – in weiterer Folge kurz „Gasthof“ – und dem jeweiligen Vertragspartner – in weiterer Folge kurz „Kunde“ – welche die Erbringung von Gastronomieservices und Vermietung im weitesten Sinne zum Gegenstand haben.
Rechtsgeschäft 2. Der Gasthof schließt sämtliche Rechtsgeschäfte, welche in den obigen Bereich fallen, ausschließlich auf Grundlage dieser AGBs ab. Der Kunde erklärt sich bei einer Buchungszusage mit den „AGB“ einverstanden zu sein. Die Buchung kann in mündlicher oder auch schriftlicher Form durch den Kunden vorgenommen werden, ebenso die Bestätigung durch den Gasthof.
Speziell für Veranstaltungen (Hochzeiten, Firmenfeiern) werden die Zimmer ausschliesslich für diese reserviert. Je Innenhof und Wintergarten wird ein ähnliches Aufteilung vorgenommen. Dies wird bei einer Buchung für eine Veranstaltung auch so dem Kunden mitgeteilt. Da die Nachfrage der Zimmer grösser als die Verfügbarkeit ist
wird durch den Gasthof auch auf die verbindliche Buchung hingewiesen. Für Buchungen ausserhalb der Veranstaltungszeit gelten die jeweiligen AGBs der Internetforen.
Preis 3. Sämtliche Preise verstehen sich ohne ausdrückliche gegenteilige Bezeichnung als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Abgaben und Steuern und geltend ausschließlich für den Fall, dass das gesamte Angebot des Gasthofs Vertragsgegenstand ist. Der im Angebot enthaltene Gesamtpreis stellt jedoch ausdrücklich eine Kostenschätzung auf Basis eines durchschnittlichen Zimmerpreises dar und kann sich je nach Kat. ändern.
Der Preis bezieht sich immer pro Person und nicht pro Zimmer. Zusätzlich zum Preis ist die erforderliche Ortstaxe „Landesabgabe“ fällig, die der Gasthof an die Gemeinde Nussbach abzuliefern hat.
Preisanpassungen werden jährlich durch den Gasthof vorgenommen. Bei Buchungen die Verschoben werden, kann es zu einer Anpassung des Preises kommen. Die Wertpassungen entsprechen rund der jährlichen Indexanpassungen
Gästedaten 4. Im Zuge der Landesabgabe ist der Gasthof ebenso verpflichtet ein Gästemeldeblatt auf Wunsch der Gemeinde vorzulegen. Daher ist das Gästemeldeblatt bei jeder Buchung auszufüllen. Dieses befindet sich im Zimmer. Die Daten werden gesetzlicher Vorgabe streng vertraulich behandelt.
Stornierungen 5. Sollte trotz Zusage des Kunden die Zimmer nicht mehr benötigt werden, so fällt eine Stornogebühr in Höhe von bis zu 100% an. Da es besonders bei Buchungen von Montag bis Freitag zu kurzfristigen Stornierungen kommt (Arbeiter), ist hier eine kurzfristige Verwendung der Zimmer nicht mehr möglich. Die Stornogebühr beträgt daher 100% der Auftragssumme. Stornierungen bei Buchungen für Veranstaltungen besonders zum Wochenende hin belaufen einer grossen Vorlaufzeit. Da diese Zimmer nicht mehr verkauft werden können ist hier unabhängig der Vorlaufzeit 50% des zugesagten Buchungskondigentes/Auftragswertes – im Normalfalls 10 Zimmer – fällig.
Bei Stornierung bis 30 Tage vorher ist der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Für Veranstaltungen jeglicher Art gelten die allgemeinen Stornobedingungen. Nebenleistungen im Bereich der Zimmer und Veranstaltungen (Getränke, Süssigkeiten, Reinigung von Wäsche, Buchung von Zusatzleistungen zB Fotobox etc.) werden immer separat berechnet und werden ebenso mit 50% Stornierungsgebühr berechnet.
Vereinfachung 6. Aufgrund der vielen verschiedenen Möglichkeiten an Buchungen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ein Zusammenfassendes Angebot der Einfachheit erstellt werden kann. Die AGBs gelten besonders bei Stornierungen aber separat und ist als Einzelbuchung anzusehen. (zB Veranstaltung, Zimmer, zusätzliche gebuchte Nebenleistungen).
Gerichtsstand 7. Als Gerichtsstand gilt das jeweils zuständige Gericht der Stadt Steyr für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag unter Anwendung österreichischem Recht als vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegenüber dem Gasthof aufzurechnen, es sei denn, der Kunde ist Konsument und die Forderung ist gerichtlich festgestellt, vom Gasthof anerkannt oder steht im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Gasthofs. Gleiches gilt für den Fall der Insolvenz durch den Gasthof.

 

AGB`s FÜR FOTOBOX

Hiermit erteile ich der Feichtub Event & Gastro GmbH die Erlaubnis, mein Bildmaterial in Fotografien, Videos oder anderen digitalen Medien („Foto“) in allen seinen Veröffentlichungen, einschließlich webbasierter Veröffentlichungen, ohne Bezahlung oder andere Gegenleistungen zu verwenden.

 

Ich verstehe und stimme zu, dass alle Fotos Eigentum von Feichthub werden und nicht zurückgegeben werden.

 

Ich ermächtige hiermit unwiderruflich der Feichthub Event und Gastro GmbH, diese Fotos zu rechtmäßigen Zwecken zu bearbeiten, zu verändern, zu kopieren, auszustellen, zu veröffentlichen oder zu vertreiben. Darüber hinaus verzichte ich auf das Recht, das fertige Produkt, in dem meine Ähnlichkeit erscheint, zu prüfen oder zu genehmigen. Darüber hinaus verzichte ich auf Lizenzgebühren oder andere Entschädigungen, die sich aus der Verwendung des Fotos ergeben.

 

Hiermit halte ich die Feichthub Event und Gastro GmbH von allen Ansprüchen, Forderungen und Klagegründen frei, die ich, meine Erben, Vertreter, Vollstrecker, Verwalter oder andere Personen, die in meinem Namen oder in meinem Namen handeln, für immer freigeben Mein Nachlass hat oder darf aufgrund dieser Ermächtigung.

Ich stimme zu alles verstanden und gelesen zu haben.